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   LSG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2020 - L 6 AS 1275/20 B ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2020 - L 6 AS 1275/20 B ER (https://dejure.org/2020,39037)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.11.2020 - L 6 AS 1275/20 B ER (https://dejure.org/2020,39037)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. November 2020 - L 6 AS 1275/20 B ER (https://dejure.org/2020,39037)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 06.10.2020 - C-181/19

    Ein früherer Wanderarbeitnehmer und seine Kinder, denen ein Aufenthaltsrecht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2020 - L 6 AS 1275/20
    Dass ein Aufenthaltsrecht desjenigen sorgeberechtigten Elternteils, das die elterliche Sorge tatsächlich ausübe, sich unmittelbar aus dem Schulbesuch der Kinder ableiten lasse, habe der EuGH mit Urteil vom 06.10.2020, C-181/19 klargestellt.

    Ist dieses Recht einmal erworben, erwächst es zu einem eigenständigen Recht und kann auch über die Arbeitnehmereigenschaft dieses Elternteils hinaus fortbestehen (EuGH, Urteil vom 06.10.2020, C-181/19 Rn. 35, 37, 39, 49 - juris).

    Es soll verhindert werden, dass das Recht auf Freizügigkeit dadurch eingeschränkt wird, dass eine Person mit ihrer Familie ihr Herkunftsland allein deshalb nicht verlässt, um zu verhindern, dass die Kinder einen einmal begonnen Schulbesuch abbrechen müssen (EuGH, Urteil vom 06.10.2020, C-181/19 Rn. 36, 49, 52 - juris).

    Hier folgt er aus dem Verstoß der Vorschrift gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 4 VO (EG) 883/2004 (EuGH, Urteil vom 06.10.2020, C-181/19 Rn. 88 f. - juris).

    Die Verordnung (EG) 883/2004, die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14.06.1971 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige ist gemäß Art. 288 AEUV allgemein verbindlich und gilt in jedem Mitgliedstaat unmittelbar, ohne dass es eines innerstaatlichen Umsetzungsaktes bedarf; nach dessen Abs. 2 können die Regelungen in diesen Wirkungen auch nicht durch nationale Gesetze oder Maßnahmen eingeschränkt werden (LSG NRW, Beschluss vom 10.11.2017, L 6 AS 1256/17 B ER Rn. 27 m.w.N. - juris; Schlussfolgerung aus EuGH, Urteil vom 06.10.2020, C-181/19).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2017 - L 6 AS 1256/17

    SGB-II -Leistungen; Leistungsausschluss für EU-Ausländer; Einstweiliger

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2020 - L 6 AS 1275/20
    Sind die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 c) SGB II erfüllt, entfaltet der Leistungsausschluss wegen des Anwendungsvorrangs europäischen Sozialrechts keine Wirkung (LSG NRW, Beschluss vom 10.11.2017, L 6 AS 1256/17 B ER, LSG NRW, Urteil vom 28.11.2013, L 6 AS 130/13).

    Die Verordnung (EG) 883/2004, die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14.06.1971 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige ist gemäß Art. 288 AEUV allgemein verbindlich und gilt in jedem Mitgliedstaat unmittelbar, ohne dass es eines innerstaatlichen Umsetzungsaktes bedarf; nach dessen Abs. 2 können die Regelungen in diesen Wirkungen auch nicht durch nationale Gesetze oder Maßnahmen eingeschränkt werden (LSG NRW, Beschluss vom 10.11.2017, L 6 AS 1256/17 B ER Rn. 27 m.w.N. - juris; Schlussfolgerung aus EuGH, Urteil vom 06.10.2020, C-181/19).

    Der Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 4 VO (EG) 883/2004 führt wegen des Anwendungsvorrangs zur Nichtanwendbarkeit des diskriminierenden Merkmals des nationalen Rechts bei Anwendung der übrigen Tatbestandsvoraussetzungen des Leistungsanspruchs (LSG NRW, Beschluss vom 10.11.2017, L 6 AS 1256/17 B ER unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EuGH).

    Hinsichtlich des Regelbedarfs folgt dies für die in der Vergangenheit hingenommenen und für die in Zukunft abzuwendenden Beeinträchtigungen schon aus dem unmittelbaren Grundrechtseingriff (Art. 1 Abs. 1 GG), der durch die Verweigerung der zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs erforderlichen Mittel entsteht (LSG NRW, Beschluss vom 10.11.2017, L 6 AS 1256/17 B ER).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2013 - L 19 AS 529/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2020 - L 6 AS 1275/20
    Im Zugunstenverfahren ist der Anordnungsgrund nur zu bejahen, wenn massive Eingriffe in die soziale und wirtschaftliche Existenz mit erheblichen Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse dargelegt werden (LSG NRW, Beschluss vom 05.04.2013, L 19 AS 529/13 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2015 - L 7 SF 535/15

    Entscheidung über den Antrag eines Leistungsträgers auf Aussetzung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2020 - L 6 AS 1275/20
    Dieser verfassungsrechtliche Anspruch würde durch eine Verweigerung der Leistungen an die Antragstellerin verletzt (LSG NRW, Beschluss vom 28.09.2015, L 7 SF 535/15 ER).
  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2020 - L 6 AS 1275/20
    Für die Glaubhaftmachung genügt es, wenn die tatsächlichen Voraussetzungen von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund überwiegend wahrscheinlich sind (BSG, Beschluss vom 08.08.2001, B 9 V 23/01 B).
  • EuGH, 13.06.2013 - C-45/12

    Hadj Ahmed - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Verordnung (EWG) Nr.

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2020 - L 6 AS 1275/20
    Für das sorgeberechtigte Elternteil, das die tatsächliche Sorge ausübt, ergibt sich sodann aus Art. 10 VO (EU) 492/2011 ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht, da die minderjährigen Kinder ohne die sorgeberechtigten Eltern ihr Aufenthaltsrecht nicht umsetzen könnten (BSG, Urteil vom 03.12.2015, B 4 AS 43/15 R Rn. 31 - juris unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 08.05.2013, C-529/11 Rn. 26 f. sowie Urteil vom 13.06.2013, C-45/12 Rn. 46 - juris).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2020 - L 6 AS 1275/20
    Eilbedarf besteht, wenn dem Betroffenen ohne die Eilentscheidung eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 Rn. 23 - juris; Beschluss vom 16.05.1995, 1 BvR 1087/91 Rn. 28 - juris).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2020 - L 6 AS 1275/20
    Eilbedarf besteht, wenn dem Betroffenen ohne die Eilentscheidung eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 Rn. 23 - juris; Beschluss vom 16.05.1995, 1 BvR 1087/91 Rn. 28 - juris).
  • EuGH, 08.05.2013 - C-529/11

    Alarape und Tijani - Freizügigkeit - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Art. 12 -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2020 - L 6 AS 1275/20
    Für das sorgeberechtigte Elternteil, das die tatsächliche Sorge ausübt, ergibt sich sodann aus Art. 10 VO (EU) 492/2011 ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht, da die minderjährigen Kinder ohne die sorgeberechtigten Eltern ihr Aufenthaltsrecht nicht umsetzen könnten (BSG, Urteil vom 03.12.2015, B 4 AS 43/15 R Rn. 31 - juris unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 08.05.2013, C-529/11 Rn. 26 f. sowie Urteil vom 13.06.2013, C-45/12 Rn. 46 - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - L 6 AS 130/13

    "Hartz IV" - Anspruch auch für EU-Bürger aus Rumänien

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2020 - L 6 AS 1275/20
    Sind die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 c) SGB II erfüllt, entfaltet der Leistungsausschluss wegen des Anwendungsvorrangs europäischen Sozialrechts keine Wirkung (LSG NRW, Beschluss vom 10.11.2017, L 6 AS 1256/17 B ER, LSG NRW, Urteil vom 28.11.2013, L 6 AS 130/13).
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 43/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2021 - L 12 AS 1284/21

    Anspruch rumänischer Staatsangehöriger auf laufende Leistungen zur Sicherung des

    Denn § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 c) SGB II a. F. war aufgrund eines Verstoßes gegen Unionsrecht (gegen die Gleichbehandlungsgebote des Art. 4 VO 883/2004/EG und des Art. 7 Abs. 2 VO 492/2011/EU (EuGH Urteil vom 06.10.2020, C-181/19, juris Rn. 50, 79, 88 f.) nicht anzuwenden (vgl. LSG NRW Beschluss vom 13.11.2020, L 6 AS 1275/20 B ER, juris Rn. 38ff.; Senatsbeschluss vom 12.07.2017, L 12 AS 596/17 B ER, juris Rn. 37; LSG NRW Beschluss vom 10.11.2017, L 6 AS 1256/17 B ER, juris Rn. 26ff.; Leopold in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5.
  • SG Duisburg, 12.03.2021 - S 38 AS 425/21
    Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof vom 6.10.2020, C-181/19 und des Landessozialgericht NRW vom 13.11.2020, L 6 AS 1275/20 B ER -, juris, begründen keine anderweitige Beurteilung, weil sie sich nur auf schulpflichtige Kinder beziehen.

    Der Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 4 EGV 883/2004 entfaltet wegen des Anwendungsvorrangs zur Nichtanwendbarkeit des diskriminierenden Merkmals des nationalen Rechts bei Anwendung der übrigen Tatbestandsvoraussetzungen des Leistungsausspruchs das Europarecht und wegen des Anwendungsvorrangs europäischen Sozialrechts keine Wirkung (LSG Essen; Urteil vom 28.11.2013, L 6 AS 130/13; Landessozialgericht NRW, Beschluss vom 13.11.2020 - L 6 AS 1275/20 B ER -, juris).

  • FG Düsseldorf, 12.01.2023 - 9 K 991/22

    Kindergeldberechtigung eines Unionsbürgers und ausländischen Arbeitnehmers für

    Infolge des Vorrangs europäischen Rechts steht dieser Umstand einem Leistungsausschluss vom deutschen Kindergeldbezug in gleicher Weise wie vom SGB II Bezug entgegen (hierzu: EuGH-Urteil vom 6.10.2020 C-181/19 "Jobcenter Krefeld", juris, InfAuslR 2020, 448; LSG NRW, Beschluss vom 13.11.2020 L 6 AS 1275/20 B ER, juris; BSG Urteil vom 27.01.2021 B 14 AS 25/20 R, NJW 2021, 2461; vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-411/20 vom 16.12.2021, juris, Rz 36, 37).
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